Der aktuelle Qualitäts Prüfbericht

Der aktuelle Qualitäts Prüfbericht

Es freut uns, ihnen hier unsere aktuelle offizielle Qualitäts-Bewertung zeigen zu können (mit den Daten brauchen wir uns, so glauben wir, nicht zu verstecken)… Das Dokument können sie sich auch HIER herunterladen.

Neue Webseite 2018

Pünktlich zum neuen Jahr ist unsere neue Webseite online gegangen…

Schon auf der Startseite gibt es einiges zu entdecken. aber hauptsächlich natürlich in unseren beiden Hauptgeschäftsbereichen „Ambulanter Pflegedienst“ und „Tagespflege„.
Unter „Aktuelles“ könnt ihr ständig unsere jüngsten Aktivitäten im Blog verfolgen. Wir freuen uns immer über Feedback.

Viel Spaß beim Entdecken!
Bei Anregungen, Kritik oder Fragen zur neuen Webseite schreibt einfach eine E-Mail an webmaster@pflegeteam-BundK.de

Leistungen der Pflegekassen ab dem 01.01.2017

Allgemein:

Pflegebedürftige können ihre Ansprüche auf Tagespflegeleistungen zusätzlich zu ambulanten Pflegesachleistungen oder Pflegegeld nutzen. Eine Anrechnung auf diese weiteren Ansprüche erfolgt nicht.

Leistungen in Pflegegrad 1:

  • umfassende Beratungsleistungen
    (z. B. Pflegeberatung, Beratung in der eigenen Häuslichkeit, Inanspruchnahme von Pflegekursen, individuelle häusliche Schulungen)
  • Versorgung mit Pflegehilfsmitteln
  • Zuschüsse für Maßnahmen der Wohnraumanpassung

Pflegegrad 2:

bis zu:
689 € Sachleistung Tagespflege
689 € Sachleistung Ambulanter Dienst
316 € Pflegegeld

Pflegegrad 3:

bis zu:
1.298 € Sachleistung Tagespflege
1.298 € Sachleistung Ambulanter Dienst
545 € Pflegegeld

Pflegegrad 4:

bis zu:
1.612 € Sachleistung Tagespflege
1.612 € Sachleistung Ambulanter Dienst
728 € Pflegegeld

Pflegegrad 5:

bis zu:
1.995 € Sachleistung Tagespflege
1.995 € Sachleistung Ambulanter Dienst
901 € Pflegegeld

Leistungen für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege

Für Leistungen der Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege besteht in den Pflegegraden 2- 5  ein jährlicher Anspruch in Höhe von jeweils 1.612 €. Die Dauer des Bezuges besteht für längstens 6 Wochen je Kalenderjahr. Zudem können nicht genutzte Mittel aus einem der Bereiche in den anderen teilweise übertragen werden.

Leistungen für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf nach § 45 a/b SGB XI:

Alle eingestuften Besucher der Tagespflege können einen monatlichen Entlastungsbetrag von 125 € für anerkannte Angebote und zugelassene Pflegeeinrichtungen geltend machen.
Tipp: Dieser Betrag kann auch für selbst zu zahlende Leistungen der Tagespflege eingesetzt werden.

Die Berechnung der individuellen Ansprüche ist nicht einfach nachzuvollziehen. Wenn Sie hierzu Fragen haben, vereinbaren Sie einen Termin mit uns, wir beraten Sie gern persönlich und berechnen Ihre Leistungsansprüche. Auch Ihre Pflegekasse oder das Informationsbüro Pflege der Stadt Münster können Ihnen Auskunft geben!

Betriebliche Beratung für pflegende Mitarbeiter

Viele berufstätige Menschen befinden sich in einem Spannungsfeld von Arbeit und Pflege, denn sie haben neben ihren beruflichen Pflichten auch pflegerische Dienste für Angehörige zu tragen. Schnell können aus dieser Doppelbelastung ernsthafte Probleme am Arbeitsplatz und im Privatleben entstehen. Um dem entgegen zu wirken bietet der Evangelische Pflegedienst München e.V. das Programm Arbeit+Pflege an. Das Angebot umfasst kompetente Beratung und umfassende Dienstleistungen für Unternehmen, deren Mitarbeiter und den zu pflegenden Angehörigen.

Der Nutzen für Ihr Unternehmen:

Die Beratungs- und Dienstleistungsangebote von Arbeit+Pflege sparen Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und damit auch Ihrem Unternehmen viel Zeit. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bekommen schnell die Informationen und konkreten Hilfen, die sie brauchen. Dabei stehen die Wünsche der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Vordergrund. So können sie sich für die sinnvollste Versorgungsvariante entscheiden und wieder zu einem geregelten Arbeitsalltag kommen.

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