Ambulanter Pflegedienst B&K

Der B&K Beratungsservice

…verlässliche Informationen aus erster Hand

Beratung & Finanzierung

Ein besonderer Schwerpunkt wird auf die bedarfsorientierte Beratung der Gäste, Angehörigen und Ratsuchenden gelegt, die umfassend über die Leistungen der Pflegekassen und die Angebote der unterschiedlichen Pflegesituationen informiert werden. Hierbei gehen wir auf die Lebenssituation jedes Einzelnen ein und versuchen die bestmögliche Lösung für und mit dem Betroffenen zu finden.

Die Tagespflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung und kann in Anspruch genommen werden, wenn die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit erfüllt sind und häusliche Pflege nicht sichergestellt werden kann oder nicht ausreichend ist. Liegt eine Pflegegrad-Einstufung aufgrund der Pflegebedürftigkeit vor, so kann vom zukünftigen Tagesgast bei der zuständigen Pflegekasse ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden.

Wir sind Partner aller Pflegekassen und können direkt mit diesen abrechnen.
Gerne informieren wir Sie über die aktuellen Kosten.

Leistungen der Pflegekassen

Liegt eine Einstufung in die Pflegegrade 2-5 vor, so übernimmt die Pflegekasse im Rahmen des Budgets die Kosten für Pflege, Betreuung und Fahrten von der Wohnung in die Einrichtung und zurück. Hinweis: Seit dem 01.01.2015 können Leistungen der Tagespflege neben ambulanten Leistungen (Pflegedienst) in vollem Umfang in Anspruch genommen werden.

Je nach Pflegegrad stehen ab 01.01.2017 folgende Budgets zur Verfügung (§ 41 SGB XI):

  • Pflegegrad 2 :    689 €
  • Pflegegrad 3 : 1.298 €
  • Pflegegrad 4 : 1.612 €
  • Pflegegrad 5 : 1.995 €

Die Kosten der Tagespflege setzen sich zusammen aus:

  • Kosten für Pflege- und Betreuungsleistungen
  • Fahrtkosten
  • Kosten für Unterkunft und Verpflegung
  • Investitionskosten