Ambulanter Pflegedienst B&K

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Wir bieten Ihnen zuverlässige Systeme, sodass Ihre Sicherheit zuhause durch sofortige Hilfe im Notfall gewährleistet ist.

UNSER PFLEGEVERSTÄNDNIS

Qualifizierte Fachkräfte leisten bei uns, Rund um die Uhr, ambulante Alten- und Krankenpflege im Bezugspflegesystem. Wir unterstützen jeden Menschen in der Ausführung seiner individuellen Lebensaktivitäten und in seiner Selbständigkeit. Im Vordergrund stehen die Ressourcen, nicht die Defizite des Menschen. Bedürfnisorientierte Pflege steht für uns bei allen Verrichtungen im Mittelpunkt. Hierzu gehören auch ein angenehmes und sicheres häusliches Umfeld zu gestalten sowie die individuelle Wohnraumanpassung sicher zu stellen.

Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, müssen (nach § 37.3 SGB XI) eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit durch einen zugelassenen Pflegedienst durchführen lassen.
  • bei Pflegestufe I und II einmal halbjährlich,
  • bei Pflegestufe III einmal vierteljährlich

Wir von B&K führen solche Beratungseinsätze (oder auch  Qualitätssicherungsbesuche genannt), gerne durch. Unser Besuch dient der Beratung und Sicherstellung einer ausreichenden pflegerischen Versorgung durch die Angehörigen.

Bei diesem Einsatz steht die Beratung und nicht die Kontrolle im Vordergrund. So könnten z.B. folgende Fragen gestellt werden:

  • Wie mache ich dies oder das leichter?
  • Wie kann ich meinen Rücken besser entlasten?
  • Wie kann ich die Pflege mit den Ansprüchen meiner Familie besser (mit gutem Gewissen)vereinbaren?
  • Woher bekomme ich Hilfsmittel?
  • Wie verabreiche ich Getränke?
  • Welche Kosten entstehen, wenn Teile der Pflege von Profis übernommen werden?
  • Wie oft sollte der Pflegebedürftige anders gelagert werden?

Zusätzlich können Pflegebedürftige mit erheblichem Betreuungsbedarf die Beratungseinsätze der Pflegefachkräfte doppelt so häufig in Anspruch nehmen, d.h. bei Pflegestufe I und II zweimal statt einmal im Halbjahr und bei Pflegestufe III zweimal statt einmal im Vierteljahr.

Zur Grundpflege gehören vor allem die Pflege des Körpers und das An- und Auskleiden. Selbstverständlich beraten wir beim Tragen von Inkontinenzmaterial diskret und kompetent. Gern helfen wir bei der Mobilisation und arbeiten in allen Bereichen so, dass Folgeerkrankungen vermieden und eine größtmögliche Selbständigkeit erhalten bleiben.

Lassen Sie sich von uns Beraten!

Nach neuesten medizinischen und pflegerischen Erkenntnissen und ständiger Fortbildung unserer Mitarbeiter, bieten wir Hilfeleistungen bei allen medizinischen Maßnahmen z. B. Spritzen, Blutzuckerkontrollen, Infusionen, Gabe von Medikamenten, Wechseln von Verbänden, Anziehen von Kompressionstrümpfen oder Anlegen von Wickeln – sowie vieles weitere mehr.

Sprechen Sie uns an!

Wir bieten Krankenhausersatzpflege (z.B. Hilfe bei der Grundpflege nach Krankenhausaufenthalt) von ausgebildeten Pflegekräften geleitet. Als privater Pflegedienst sind wir Vertragspartner aller Kranken– und Pflegekassen. Wir führen die Behandlungspflege in enger Zusammenarbeit mit Ihrem Hausarzt durch, dazu zählen unter anderem:

  • Wundversorgung nach med. Standards mit ärztlicher Rücksprache
  • Medikamentendosierung, -verabreichung, -bereitstellung
  • Kompressionverbände & Kompressionsstrümpfe
  • Kontrolle von Blutzucker, Blutdruck, Puls
  • Legen und Versorgen von Blasen- Kathetern, Enterale Ernährung
  • Durchführung der Pflege im Sinne der Palliativpflege, in Zusammenarbeit mit einem Palliativteam
  • subkutane Flüssigkeitsgabe, Infusionen
  • Stomaversorgung
  • Injektionen
  • Wundverbände / Dekubitusbehandlung

Sie benötigen professionelle Wundbehandlungen, z. B.:

  • nach Operationen
  • bei diabetischen Füßen
  • bei offenen Beinen (Ulkus cruris)
  • bei chronischen Wunden
  • bei Wunden, die seit Jahren behandelt werden und nicht heilen

Dann können wir helfen! Ausgebildete Wundexperten unterstützen beim Verbandswechsel. Wir berücksichtigen die gesamte Gefäßsituation sowie alle Faktoren, die zur Verbesserung der Heilungssituation beitragen.
Selbstverständlich arbeiten wir eng mit ihren Hausärzten und Chirurgen zusammen.

Schwerkranke und sterbende Menschen haben den Wunsch, in der Geborgenheit der eigenen Wohnung – umsorgt von Angehörigen und Freunden und ohne Schmerzen – bis zuletzt leben zu können. Angehörige möchten dem schwerkranken Menschen das Leben in familiärer Geborgenheit persönlich und intensiv gestalten und seine Wünsche erfüllen.

Darum bieten wir Palliativ-Care als ganzheitliches Betreuungskonzept an: eine lindernde Pflege der Beschwerden hinsichtlich ihrer körperlichen, sozialen, psychischen und spirituellen Dimension. Wir verbessern die Lebensqualität und erhalten diese so lange wie möglich. Wir schaffen Sicherheit und Geborgenheit.
Unser Angebot für Sie: „Durchführung einer vorbeugenden Schmerztherapie in Abstimmung mit dem Hausarzt oder einem Schmerztherapeuten.“

  • Grund- und Behandlungspflege
  • Umfassende Symptomkontrolle
  • Psychosoziale Begleitung
  • Beratung zur Patientenverfügung, Verhandlungen mit den Kostenträgern
  • Letzter Dienst am Verstorbenen, Verabschiedung

Der Begriff Pflegeüberleitung umfasst alle Gefühle, Gedanken und Handlungen, die notwendig sind um eine kontinuierliche Qualität in der Pflege zu gewährleisten und zwar beim Übergang vom Krankenhaus in die ambulante Pflege oder nachstationäre Pflegeeinrichtung und umgekehrt.

Pflegeüberleitung ist die frühzeitige und umfassende Ermittlung der Defizit- und Ressourcensituation des Pflege- und Schwerstpflegebedürftigen. Sie beinhaltet die schriftliche Dokumentation der geleisteten Pflege und die rechtzeitige Wiedergabe pflegerelevanter Daten an die nachstehende Pflegeeinrichtung.

Vorrangiges Anliegen der Pflegeüberleitung ist es, die Kontinuität der Pflege beim Übergang des Patienten zwischen den Institutionen bzw. den Betreuungsformen auf hohem Qualitätsniveau sicherzustellen. Es sollen die personellen, fachlichen und materiellen Vorraussetzungen geschaffen werden, für eine dem individuellen Pflegebedarf entsprechende Versorgung nach dem Krankenhausaufenthalt, für eine weitestmögliche Wiedererlangung bzw. Erhaltung der Selbsthilfefähigeit des Patienten.

Die Wohnraumanpassung soll helfen, in den eignen „vier Wänden“ alt zu werden. Unter Wohnraumanpassung versteht man Maßnahmen von Veränderungen in Wohnräumen im Sinne einer möglichst barrierefreien Gestaltung.

Dabei geht es insbesondere um die Beseitigung von vertikalen (Treppen, Schwellen), horizontalen (Türbreiten) und räumlichen (Bewegungsflächen) Barrieren und Hindernissen mit dem Ziel, alten, kranken und behinderten Menschen ein unterstützendes und körpergerechtes Lebensumfeld zu ermöglichen. Die möglichen Maßnahmen sind außerordentlich vielfältig und reichen von der Montage eines Haltegriffes an der Badewanne, über die Installation einer bodengleichen Dusche bis zur Verbreiterung von Türen.

Die Pflegeversicherung gewährt finanzielle Zuschüsse für Wohnraumanpassungen.
Dafür muß eine der folgenden Kriterien erfüllt sein:

  • Die Wohnraumanpassung ermöglicht überhaupt erst eine häusliche Pflege.
  • Die häusliche Pflege wird erheblich erleichtert und eine Überforderung des Pflegebedürftigen oder pflegenden Angehörigen wird verhindert.
  • Es wird eine möglichst selbständige Lebensführung wiederhergestellt.
Bei Wohnraumanpassungen handelt es sich nicht nur um Maßnahmen, die mit wesentlichen Eingriffen in die Bausubstanz verbunden sind. Wohnraumanpassungen sind auch der Ein- und Umbau von Mobiliar, das entsprechend den Erfordernissen der Pflegesituation individuell hergestellt oder umgestaltet wird.
Die Pflegekassen können im Rahmen ihres Ermessens Zuschüsse bis zu einem Betrag von 2.557,- € je Maßnahme gewähren.

LEISTUNGSBERECHTIGTE PERSONEN

Leistungsberechtigt sind pflegebedürftige Menschen in häuslicher Pflege, denen Leistungen der Pflegeversicherung zuerkannt worden sind (Pflegestufe I, II oder III) und bei denen der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) einen „erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarf“ festgestellt hat. Seit 01.07.2008 haben auch Personen, die einen Hilfebedarf im Bereich Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung haben, jedoch nicht in eine Pflegestufe eingestuft wurden, ebenfalls Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen. Dies betrifft hauptsächlich Menschen mit Demenz, mit geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen, die in Folge ihrer Krankheit oder Behinderung in der Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt sind.

Folgende Schädigungen oder Einschränkungen sind laut Gesetz für die Bewertung maßgebend:

  1. unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereichs (Weglauftendenz)
  2. Verkennen oder Verursachen gefährdender Situationen
  3. unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen oder potenziell gefährdenden Substanzen
  4. tätlich oder verbal aggressives Verhalten in Verkennung der Situation
  5. im situativen Kontext inadäquates Verhalten
  6. Unfähigkeit, die eigenen körperlichen und seelischen Gefühle oder Bedürfnisse wahrzunehmen
  7. Unfähigkeit zu einer erforderlichen Kooperation bei therapeutischen oder schützenden Maßnahmen als Folge einer therapieresistenten Depression oder Angststörung
  8. Störungen der höheren Hirnfunktionen, die zu Problemen bei der Bewältigung von sozialen Alltagsleistungen geführt haben
  9. Störung des Tag-/Nacht-Rhythmus
  10. Unfähigkeit, eigenständig den Tagesablauf zu planen und zu strukturieren
  11. Verkennen von Alltagssituationen und inadäquates Reagieren in Alltagsituationen
  12. ausgeprägtes labiles oder unkontrolliert emotionales Verhalten
  13. zeitlich überwiegend Niedergeschlagenheit, Verzagtheit, Hilflosigkeit oder Hoffnungslosigkeit aufgrund einer therapieresistenten Depression
  14. die Tages- oder Nachtpflege
  15. die Kurzzeitpflege
  16. Leistungen der Pflegedienste aus dem Bereich der allgemeinen Anleitung und Betreuung (nicht aus dem Bereich Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung)
  17. die nach Landesrecht anerkannten niedrigschwelligen Betreuungsangebote

Die Alltagskompetenz ist erheblich eingeschränkt, wenn der Gutachter des MDK bei dem Pflegebedürftigen wenigstens in zwei Bereichen, davon mindestens einmal aus einem der Bereiche 1 bis 9, dauerhafte und regelmäßige Schädigungen oder Fähigkeitsstörungen feststellt.
Zweck: Die Leistungen des Pflegeleistungsergänzungsgesetzes dienen hauptsächlich der Entlastung pflegender Angehöriger.

LEISTUNGEN

Die Berechtigten erhalten neben den Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung einen zusätzlichen Betreuungsbetrag in Höhe von bis zu 2.400 € pro Jahr für Betreuungsleistungen. Der Leistungsbedarf wird in 2 Stufen (Stufe 1: 1.200 € und Stufe 2: 2.400 €) entsprechend des festgestellten Betreuungsaufwands geleistet. Dieser deckt sich in der Regel mit den Pflegestufen, da mit der Schwere der Erkrankung der Bedarf an zusätzlichen Leistungen steigt.
Zu den Betreuungsleistungen zählen:

Zusätzlich können Pflegebedürftige mit erheblichem Betreuungsbedarf die Beratungseinsätze der Pflegefachkräfte doppelt so häufig in Anspruch nehmen, d.h. bei Pflegestufe I und II zweimal im Halbjahr statt einmal und bei Pflegestufe III zweimal im Vierteljahr statt einmal.

FINANZIERUNG

Die Kosten für die Betreuungsleistungen können direkt mit Ihrer zuständigen Pflegekasse abgerechnet werden. Sie müssen Ihre Pflegekasse nur darüber informieren, welchen Dienstleister Sie in Anspruch nehmen.

Wird dieser Betrag in einem Kalenderjahr nicht ausgeschöpft, kann der noch verbliebene Betrag auf das Folgejahr übertragen werden.

SOZIALHILFE

Ansprüche und Leistungen der Sozialhilfe kommen nur in Betracht, wenn die Leistungen der Pflegeversicherung nicht greifen oder nicht ausreichen.

Wir stehen Ihnen für weitere Fragen gern zur Verfügung und beraten Sie kostenlos, auf Wunsch auch bei Ihnen zu Hause!

Selbstverständlich begleiten wir Sie bei Behördengängen oder Arztbesuchen, sofern Sie es wünschen. Außerdem können wir Ihnen zusätzliche Leistungen anbieten:

  • Beschaffung von Pflegehilfsmitteln in Zusammenarbeit mit Sanitätshäusern
  • Vermittlung ergänzender Hilfen (z.B. KG, Ernährungs- /Diätberater, mobile Restaurants etc.)
  • Intensiv-Betreuung von Patienten mit enteraler und parenteraler Ernährung
  • Betreuung und Beratung von Diabetikern (Ernährungsberatung, Anleitung zur Gewichtsreduzierung etc.)

Bitte sprechen Sie uns an, falls IHRE gewünschte Leistung hier nicht aufgeführt ist, gemeinsam finden wir eine Lösung.

In Anlehnung an den 1. hessischen Hitzetelefondienst warnen wir unsere Kunden übrigens auch vor drohenden Hitzewellen und Unwetter in der Region.
Dieser Service ist für unsere Kunden kostenlos.
Dies ist ein Projekt des Diakonissen Mutterhauses und „Klimzug“ (Klimawandel zukunftsfähig gestalten) sowie „PreKom“ (Prävention in der Kommune) des Gesundheitsamts der Region Kassel.