Allgemein:

Pflegebedürftige können ihre Ansprüche auf Tagespflegeleistungen zusätzlich zu ambulanten Pflegesachleistungen oder Pflegegeld nutzen. Eine Anrechnung auf diese weiteren Ansprüche erfolgt nicht.

Leistungen in Pflegegrad 1:

  • umfassende Beratungsleistungen
    (z. B. Pflegeberatung, Beratung in der eigenen Häuslichkeit, Inanspruchnahme von Pflegekursen, individuelle häusliche Schulungen)
  • Versorgung mit Pflegehilfsmitteln
  • Zuschüsse für Maßnahmen der Wohnraumanpassung

Pflegegrad 2:

bis zu:
689 € Sachleistung Tagespflege
689 € Sachleistung Ambulanter Dienst
316 € Pflegegeld

Pflegegrad 3:

bis zu:
1.298 € Sachleistung Tagespflege
1.298 € Sachleistung Ambulanter Dienst
545 € Pflegegeld

Pflegegrad 4:

bis zu:
1.612 € Sachleistung Tagespflege
1.612 € Sachleistung Ambulanter Dienst
728 € Pflegegeld

Pflegegrad 5:

bis zu:
1.995 € Sachleistung Tagespflege
1.995 € Sachleistung Ambulanter Dienst
901 € Pflegegeld

Leistungen für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege

Für Leistungen der Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege besteht in den Pflegegraden 2- 5  ein jährlicher Anspruch in Höhe von jeweils 1.612 €. Die Dauer des Bezuges besteht für längstens 6 Wochen je Kalenderjahr. Zudem können nicht genutzte Mittel aus einem der Bereiche in den anderen teilweise übertragen werden.

Leistungen für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf nach § 45 a/b SGB XI:

Alle eingestuften Besucher der Tagespflege können einen monatlichen Entlastungsbetrag von 125 € für anerkannte Angebote und zugelassene Pflegeeinrichtungen geltend machen.
Tipp: Dieser Betrag kann auch für selbst zu zahlende Leistungen der Tagespflege eingesetzt werden.

Die Berechnung der individuellen Ansprüche ist nicht einfach nachzuvollziehen. Wenn Sie hierzu Fragen haben, vereinbaren Sie einen Termin mit uns, wir beraten Sie gern persönlich und berechnen Ihre Leistungsansprüche. Auch Ihre Pflegekasse oder das Informationsbüro Pflege der Stadt Münster können Ihnen Auskunft geben!

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