Ambulanter Pflegedienst B&K

Beratungsservice

…verlässliche Informationen aus erster Hand

Individuelle Beratung

  • Beratung über Leistungen und Hilfen der Kranken- und Pflegekassen.
  • Beratungsbesuche bei Empfängern von Pflegegeld (§ 37.3)
  • Schulung in der häuslichen Umgebung (§ 45).
  • Hilfe bei der Führung eines Pflegetagebuches.
  • Vorbereitung der Antragsstellung und der Begutachtung (Pflegeeinstufung).
  • Begleitung bei MDK-Gutachten (Pflegeeinstufung).
  • Besichtigung der Wohnung und Beratung zur altersgerechten Ausstattung.
  • Beratung beim Kontakt mit den Pflegekassen (Widerspruch).
  • Arztbesuche und Arztgespräche im Auftrag (z.B. der Angehörigen oder der Betreuten).

Unsere Pflegeberaterinnen stehen Ihnen gerne für eine individuelle Beratung zur Verfügung. Pflegebedürftige und Angehörige haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine Pflegeberatung.
Die Kosten dafür übernimmt in der Regel die Pflegekasse.

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